Förderung der Schülerinnen und Schülern an der Hermann-Schmidt-Schule

An der Hermann-Schmidt-Schule wird der Schüler gefördert, der ein besonderes Förderbedürfnis im Bereich der geistigen Entwicklung hat.

Dieser Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung liegt bei den Schülerinnen und Schülern in sehr unterschiedlicher gradueller Ausprägung vor und ist nicht auf einzelne Persönlichkeitsbereiche begrenzt.

Mit den sehr unterschiedlichen Beeinträchtigungen oder Syndromen treten häufig damit einhergehende Wahrnehmungsstörungen, Sinnesschädigun­gen, Kommunikations- und Sprachstörungen, Hyperaktivität, Bewegungs­beeinträchtigungen, Körperbehinderungen, Stoffwechselerkrankungen, Psychosen, Neurosen oder Anfallsleiden auf, die bei der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit Berücksichtigung finden müssen.

Die zu fördernden Schülerinnen und Schüler der Hermann-Schmidt-Schule lassen sich in folgendem Schaubild darstellen:

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Um einem einzelnen Schüler / einer einzelnen Schülerin in all diesen Aspekten gerecht zu werden, ist eine begleitende Förderdiagnostik notwendig, die zum Ziel hat, das Wahrnehmungs-, Lern- und Umgangsverhalten des Kindes oder Jugendlichen zu verstehen und Kriterien für die Entwicklung einer adäquaten Förderung zu finden.

Die Diagnostik (Testdiagnostik und prozessbegleitende Diagnostik) stellt bei jedem Kind den spezifischen Förderbedarf in den elementaren Bereichen der Entwicklung (Motorik, Sensorik, Sozialverhalten, Emotionalität, Motivation, Lern- und Arbeitsverhalten, Kommunikation / Sprache, Kognition / Denken) fest.

Die unterrichtliche Festsetzung des festgestellten individuellen Förderbedarfs geschieht durch Erfahrungen und Begegnungen in und mit lebensbedeutsamen Alltags- und Umweltsituationen (wie z.B. Lebenspraktisches Training und Erfahrung der Sachumwelt) zum Ausbau der persönlichen Kompetenzen des Schülers.

In diesem Zusammenhang ist die Entwicklung und Fortschreibung von individuellen Förderplänen für jedes Kind unverzichtbar, weil somit dem Anspruch auf Individualisierung jedes einzelnen Kindes Rechnung getragen wird und bei Lehrerwechsel Kontinuität gewährleistet ist.

Im Rahmen des für unsere Schülerinnen und Schüler festgestellten Förderbedarfs der geistigen Entwicklung und des daraus resultierenden Leitziels "Selbstverwirklichung in sozialer Integration" erwachsen für die schulische Förderung unterschiedliche Förderbereiche. Diese werden in ein pädagogisches Gesamtkonzept eingebettet und in einem ständig zu aktualisierenden individuellen Förderplan dokumentiert. Hier erfolgt eine Gewichtung einzelner Fördernotwendigkeiten für den jeweiligen Schüler.

Die Schwerpunktbildung kann sich über einen gewissen Zeitraum erstrecken oder kontinuierlich während der gesamten Schullaufbahn verfolgt werden. In allen Bereichen benötigen die Schülerinnen und Schüler Angebote, die über eine Anbahnung und Entwicklung zu einer Stabilisierung und Ausdifferenzierung der betreffenden Fähigkeiten und Fertigkeiten hinführen. Es können sowohl einzelne Unterrichtsvorhaben und -sequenzen unter dem jeweiligen Förderschwerpunkt stehen als auch Einzelfördermaßnahmen. Darüber hinaus können aber auch Schüler mit ähnlichen Förderbedürfnissen in einem bestimmten Bereich (z. B. der Wahrnehmung) zu Gruppen oder Arbeitsgemeinschaften zusammengefasst werden, bei denen die Förderung (hier der Wahrnehmung) den Schwerpunkt bildet.

Der Unterricht umfasst alle Lernsituationen, die sich im Klassenzimmer, im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und unter Aufsicht auch außerhalb des Schulgeländes ereignen. Dem Lernverhalten des Schülers mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung muss durch differenzierende Maßnahmen im Unterricht Rechnung getragen werden. Der Unterricht wird in der Regel handlungsbezogen und projektorientiert sein und entspricht so seinem praxisgeleiteten und situationsverhafteten Lernen. In wirklichkeitsnaher und lebenspraktischer Weise lernen die Schüler auf verschiedenen Lernwegen (Besprechen, Bewegen, Fühlen, Hören, Sehen, Schmecken...). Ein solches „Lernen mit allen Sinnen“ findet sowohl in der lebenskundlichen Orientierung statt als auch im Bereich „fachorientierter Lehrgänge“, zu denen der Erwerb der Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben und Rechnen genauso gehört wie das Erlernen hauswirtschaftlicher Kenntnisse und das Werken mit Ton, Holz und Metall oder Religionslehre, Musik, Sport und bildnerisches Gestalten.