
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Am 07. Januar hat uns das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Folgendes mitgeteilt:
„Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
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Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
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Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können.
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Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt.
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Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.“
Somit bieten wir ab Montag, 11.01.2021, allen Schülerinnen und Schüler, die nicht zuhause betreut werden können, während der üblichen Schulzeit eine Betreuung an.
Eltern, die das Betreuungsangebot in Anspruch nehmen wollen, müssen ihre Kinder schriftlich anmelden.
Das Anmeldeformular finden sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
Th. Jujka, Schulleiter
Stand dieser Information: Freitag, 07. Januar 2021, 17:00 Uhr
An der Hermann-Schmidt-Schule gilt seit dem 01. September ein Masken-Gebot für alle Klassen
Das Schulministerium hat zum 01. September das verpflichtende Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nur für die Zeit, in der die Schüler*innen während des Unterrichts auf ihren festen Plätzen sitzen, aufgehoben! Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt weiterhin während der Taxifahrt, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände und damit auch während der Pausen.
An der Hermann-Schmidt-Schule lernen und arbeiten eine ganze Reihe von vorerkrankten Schüler*innen und Lehrer*innen. Zudem arbeiten unsere Schüler*innen ohnehin eher selten über einen längeren Zeitraum auf ihren festen Plätzen. Außerdem würde das ständige Auf- und Absetzen der Masken unsere Schüler*innen eher verwirren. Zum Schutz aller Beteiligten und im Sinne einer klaren Regelung hat deshalb die Schulleitung in Absprache mit dem Kollegium für alle ein Masken-Gebot für die gesamte Unterrichtszeit ausgesprochen. Diese Maßnahme wurde auf den Klassenpflegschaftssitzungen mit den Eltern besprochen. Die weitaus überwiegende Mehrheit der Eltern äußerte ihre Zustimmung zu dieser Maßnahme.
Im Laufe des Schultages wird es aber immer wieder die Möglichkeit geben, die Maske bei Einhaltung des Abstandsgebots für eine längere Zeit abzunehmen, um einmal kräftig durchatmen zu können. Solche Zeiten könne jetzt aber auch in Arbeitsphasen eingebaut werden, in denen die Schüler*innen für einen längeren Zeitraum an ihrem festen Sitzplatz arbeiten und genügend Abstand zu ihren Mitschüler*innen haben.
Der Unterricht wird weiterhin nur als Klassenunterricht durchgeführt werden. Die Lerngruppen sollen in den nächsten Wochen noch nicht gemischt werden. Deshalb können nicht alle bisher üblichen Förderangebote durchgeführt werden.
Um die Gesundheit aller Beteiligten möglichst sicher zu stellen, hat die Schule ein umfangreiches Hygiene-Konzept erarbeitet. Dies beinhaltet unter anderem die zulässigen Wege zum Klassenraum, separate Toiletten für die Klassen, festgelegte Pausenbereiche, die Durchlüftung der Räume sowie das regelmäßige Reinigen und Desinfizieren von Kontaktflächen.
Falls für ein Kind aufgrund einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf im Falle einer Covid19-Erkrankung besteht, haben die Eltern weiterhin die Möglichkeit, ihr Kind vom Unterrichtsbesuch bei der Schule abzumelden. Dies müssen sie schriftlich tun.
Sollte ein Kind Covid19-Symptome zeigen, insbesondere Fieber, Husten, Verlust des Geschmackssinns, darf das Kind nicht zur Schule kommen. Sollten solche Symptome während der Schulzeit auftreten, müssen die Eltern ihr Kind unverzüglich abholen. Bei Schnupfen oder sonstigen Beeinträchtigungen des Wohlbefindens beobachten die Eltern bitte ihr Kind 24 Stunden zu Hause. Sollten sich keine weiteren Symptome zeigen, kann das Kind wieder zur Schule kommen (siehe Schaubild des Schulministeriums).
Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden weiterhin gebeten, ihren Kindern mehrere Masken mit in die Schule zu geben, damit diese bei Bedarf auch gewechselt werden können.
Stand dieser Information: Donnerstag, 03. September 2020, 13:00 Uhr
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